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GesRZ 4, August 2011, Seite 250

Eintragung von Änderungen, Rekurslegitimation des Stifters

David Christian Bauer

§ 33 Abs 3 PSG

§ 18 FBG

§ 2 Abs 1 Z 3 AußStrG

Die Eintragung einer nicht vom Willen des Stifters getragenen (zumal ihn wirtschaftlich beschwerenden) Änderung der Stiftungserklärung greift in dessen materielle Rechtsstellung unmittelbar ein und verschafft dem Stifter ein rechtliches Interesse an deren Beseitigung. Der für den Stifter bestellte Sachwalter ist legitimiert, das Rechtsmittel für ihn einzubringen.

(OLG Linz 6 R 133/10m; LG Wels 27 Fr 70/10t)

Der Stifter einer ins Firmenbuch eingetragenen Privatstiftung änderte mit Notariatsakten jeweils vom sowohl die Stiftungszusatzurkunde (in der mit Beschluss vom geänderten Fassung) als auch die Stiftungsurkunde ab; der Stiftungsvorstand stimmte diesen Änderungen zu.

  • Das Erstgericht nahm über Anmeldung des Stiftungsvorstands die Eintragung der Änderungen vor.

  • Das Rekursgericht wies den Rekurs des Stifters (vertreten durch den einstweiligen Sachwalter) zurück.

  • Der OGH gab dem Revisionsrekurs des Stifters (vertreten durch seinen Sachwalter) Folge und trug dem Rekursgericht eine neuerliche Entscheidung auf.

Aus der Begründung des OGH:

1. Der OGH hat bereits klargestellt, dass es einem allgemeinen Grundsatz im Firmenbuchverfahren entspricht, da...

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