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GmbH: Entlastungsbeschluss durch Nichtgesellschafter im schriftlichen Wege
§§ 25, 34 Abs 2, § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG
Nimmt an der Abstimmung der Gesellschafter über die Vornahme einer Beschlussfassung im schriftlichen Weg und an der nachfolgenden – auf schriftlichem Weg vorgenommenen – Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers eine Nichtgesellschafterin teil, sind somit nicht alle Gesellschafter bei der Beschlussfassung vertreten, so liegt ein rechtlich unbeachtlicher Scheinbeschluss vor, der einer Anfechtung nach § 41 GmbHG nicht bedarf. In einem solchen Fall wurde die Entlastung nicht wirksam erteilt.
(OLG Linz 3 R 24/10k; LG Wels 2 Cg 17/06x)
Gesellschafter der Klägerin waren ihr Geschäftsführer J. (im Folgenden: Geschäftsführer) und die Gattin des Beklagten zu je 50 %. Der Beklagte war zweiter Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag verpflichtete die Geschäftsführer, die Zustimmung der Generalversammlung (in der Folge: GV) „vor Abgabe von Willenserklärungen (Abschluss oder Auflösung von Verträgen), deren Wert oder Betrag 4.000 Euro übersteigt oder übersteigen könnte“ und vor Erwerb, Veräußerung, Inbestandnahme oder Inbestandgabe oder Belastung von Liegenschaften sowie vor Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten einzuholen. Mit Kaufvertra...