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GesRZ 4, August 2011, Seite 192

Deutschland: Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts

Am hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beraten und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Das geringe Regulierungsniveau im Bereich des grauen Kapitalmarktes und das daraus resultierende Schadenspotenzial für Anleger veranlasste den deutschen Gesetzgeber zu dem Gesetzesentwurf, mit dem zum einen die Kapitalmarktgesetzgebung zusätzliche Vorgaben erhalten soll, um eine effizientere Regulierung und Beaufsichtigung des Kapitalmarktes sicherzustellen. So sollen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen Pflichten, die im regulierten Bereich bereits Standard sind, auf Vermögensanlagen im bisherigen Graumarktbereich ausgedehnt werden. Hierzu gehören etwa das aufsichtsrechtliche Gebot, anlagegerecht zu beraten, Provisionen offenzulegen, sowie die Protokollierungspflicht von Beratungsgesprächen. Strengere Anforderungen an Inhalt und Prüfung von Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen, die Pflicht zur Erstellung von Kurzinformationsblättern, zur kurzen und verständlichen Information über die angebotenen Vermögensanlagen, strengere Rechnungslegungsvorschriften für Emittenten von Vermögensanlagen, die...

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