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GesRZ 4, August 2011, Seite 191

OGH: Prospekthaftung versus Verbot der Einlagenrückgewähr

In der Entscheidung vom , 7 Ob 77/10i, beschäftigte sich der OGH mit der Frage, ob die Gesellschafter einer AG gegen diese nach den Regeln des KMG Ansprüche auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation erheben können, oder, ob solchen Ansprüchen insb das Verbot der Einlagenrückgewähr, wonach Zahlungen der Gesellschaft an ihre Aktionäre grundsätzlich ausgeschlossen sind (ausgenommen von diesem Verbot sind nur die Zahlung des ausschüttungsfähigen Gewinnes sowie die Zahlung des Erwerbspreises beim zulässigen Rückerwerb eigener Aktien), im Wege steht.

Der höchstgerichtlichen Entscheidung ist der Leitsatz zu entnehmen, dass die aktienrechtlichen Verbote der Einlagenrückgewähr und des Erwerbs eigener Aktien sowie das Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre Prospekthaftungsansprüchen nach dem KMG nicht entgegenstehen; ebenso wenig die Lehre vom fehlerhaften Verband.

Siehe zu dieser Entscheidung im Detail den Beitrag von Krejci, Anlegerschutz des Aktionärs, Kapitalerhaltung und fehlerhafte AG, in diesem Heft auf S 193, sowie Karollus, Neues zur Prospekthaftung (Konkurrenz zum Verbot der Einlagenrückgewähr und zur „fehlerhaften Gesellschaft“, Kausalität des Prospektfehle...

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