Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 1, Februar 2022, Seite 17

Zur Durchsetzung (der pünktlichen Einhaltung) einer Kontaktrechtsregelung

iFamZ 2022/8

§ 110 AußStrG

Das Gericht hat auf Antrag oder von Amts wegen auch im Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung des Rechts auf persönliche Kontakte angemessene Zwangsmittel nach § 79 Abs 2 AußStrG anzuordnen. Beugestrafen haben nach ihrem Zweck empfindlich zu sein. Die Einkommenshöhe ist zumindest so lange unbeachtlich, als nicht feststeht, dass die Strafe mit Sicherheit uneinbringlich ist.

(…) Ob es zur Durchsetzung einer Kontaktrechtsregelung notwendig ist, eine Zwangsmaßnahme zu verhängen, ist nach S. 18 den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (RIS-Justiz RS0007330 [T6]). Dasselbe gilt für die Angemessenheit der Strafhöhe (RIS-Justiz RS0007330 [T4]). (…)

1.1. Der Revisionsrekurswerber brachte im Zeitraum bis die beiden Kinder der Mutter (auch) vom Besuchswochenende an vier Sonntagen mit einer Verspätung zwischen 60 und 130 Minuten zurück, ohne dass ein nachvollziehbarer Grund hierfür ersichtlich ist. Bereits aufgrund dieser Verspätungen ist die Verhängung der Beugestrafe über ihn nicht zu beanstanden. Auf die Frage, ob es dem Revisionsrekurswerber am Kontaktrechts(‑nachmit-)tag, einem Dienstag, möglich war, im genannten Zeitraum sowohl die Besuche kindgerecht zu gestalten al...

Daten werden geladen...