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iFamZ 1, Februar 2022, Seite 14

Zielstrebiges Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

iFamZ 2022/5

§ 231 ABGB

Ein zielstrebiger Studienerfolg ist nicht zwingend bereits dann zu verneinen, wenn nach schlichtem Dividieren die pro Semester erreichten ECTS-Punkte nicht durchwegs jenen Punkten entsprechen, die bei einer durchschnittlichen Studiendauer im rechnerischen Durchschnitt auf ein Semester entfallen. Auch das Erlangen einer weiteren (außeruniversitären) Qualifikation kann in die Beurteilung der Zielstrebigkeit des Studiums einbezogen werden.

Der Vater, der ein Friseurunternehmen betreibt, ist derzeit zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 335 € für seine nun 24-jährige studierende Tochter L. verpflichtet. L. absolvierte im Juni 2015 die Matura, im Anschluss scheiterte sie an der Aufnahmeprüfung für das Studium Sportwissenschaft und inskribierte im Oktober 2015 für Englisch sowie mit für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der WU Wien, das sie nach wie vor betreibt. Neben dem Studium absolvierte sie eine Ausbildung zur Sportinstruktorin und beendete diese mit . Die durchschnittliche Studiendauer für ihr derzeitiges Studium beträgt neun Semester, die Mindeststudiendauer sechs Semester.

L. beantragte die (unbezifferte) Erhöhung der derzeitigen Unterhal...

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