Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 3, Juni 2026, Seite 169

Die Rolle des Besuchsmittlers

Zugleich eine Anmerkung zu 7 Ob 169/25s

Lena Kolbitsch-Franz

Das mit dem KindNamRÄG 2013 eingeführte Institut des Besuchsmittlers bietet in der Praxis nicht nur eine Unterstützung für das Pflegschaftsgericht, sondern dient auch zur Entlastung der Eltern und Kinder. Die Erarbeitung einer konkreten, neuen Kontaktrechtsregelung gehört aber nach Ansicht der Autorin nicht zu den Kompetenzen eines Besuchsmittlers.

I. Der Einsatz eines Besuchsmittlers hat viele Vorteile für Gericht und Parteien ...

Das mit dem KindNamRÄG 2013 eingeführte Institut des Besuchsmittlers (in Person der Familiengerichtshilfe, denn nur diese kann zum Besuchsmittler bestellt werden) dient - wie die Familiengerichtshilfe allgemein - zur Unterstützung des Pflegschaftsgerichts bei der Regelung oder zwangsweisen Durchsetzung der Besuchskontakte mit „sanften Mitteln“.

Dementsprechend sieht § 106b AußStrG folgende Aufgabenbereiche vor, in denen Besuchsmittler unterstützend herangezogen werden können:

  • Vermittlungsfunktion: Besuchsmittler haben sich mit den Eltern über die konkrete Ausübung der persönlichen Kontakte zu verständigen und bei Konflikten zwischen ihnen zu vermitteln.

  • Konfliktvermeidungsfunktion durch Anwesenheit bei Übergaben: Besuchsmittler haben das Recht, bei der Vorbereitung der per...

Daten werden geladen...