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ASoK 8, August 2018, Seite 294

Vordienstzeiten und Beschäftigungsausmaß

Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter?

Andreas Gerhartl

Eine Differenzierung nach dem Beschäftigungsausmaß wirft die Frage nach dem Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auf. Im Folgenden wird die (aliquote) Anrechnung von Vordienstzeiten unter dem Aspekt dieses (potenziellen) Diskriminierungstatbestands betrachtet.

1. Problemstellung

Im Arbeitsverhältnis werden für die Bestimmung der Entgelthöhe häufig Vordienstzeiten angerechnet. Da sich die einschlägigen Rechtsgrundlagen dafür vor allem in Kollektivverträgen finden, hat das Thema hohe praktische Relevanz (zB auch für Kollektivvertragsverhandlungen). Im Folgenden geht es dabei um die Frage, inwieweit bei der Anrechnung eine Differenzierung nach dem Beschäftigungsausmaß zulässig ist.

Dieses Thema ist deshalb von Relevanz, weil die überwiegende Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind. Jede nach dem Beschäftigungsausmaß differenzierende Anrechnungsmethode ist daher am Prüfstand der (mittelbaren) Diskriminierung zu messen. Dies gilt auch für Bestimmungen, die zwar nicht das Entgelt regeln, aber sich auf die Höhe des Entgelts auswirken. Dem steht gegenüber, dass eine uneingeschränkte Anrechnung (etwa auch von Zeiten mit einem Beschäftigungsausmaß von bloß...

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