Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 2, April 2011, Seite 128

Eintragung der Einzahlung aushaftender Stammeinlagen

§§ 63 f GmbHG

§ 1 KO

Die Volleinzahlung von Stammeinlagen kann im Konkurs der GmbH nur der Masseverwalter anmelden.

OLG Wien , 28 R 265/09k

Daten werden geladen...