Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 1, Februar 2022, Seite 6

Gemeinsame Adoption durch Lebensgefährten nach geltendem Recht möglich und verfassungsrechtlich auch geboten

iFamZ 2022/3

§ 191 ABGB; § 191203 ABGB; § 8691d AußStrG; Art 7 B-VG; Art 8 iVm Art 14 EMRK

Die Erstantragstellerin und der Drittantragsteller sind österreichische Staatsbürger, kinderlos und leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Die minderjährige Zweitantragstellerin wurde von ihrer leiblichen Mutter zur Inkognitoadoption freigegeben und mit Zustimmung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) als Kinder- und Jugendhilfeträger der Erstantragstellerin und dem Drittantragsteller zunächst in unentgeltliche Pflege und Erziehung übergeben. Der Drittantragsteller schloss in weiterer Folge mit der zum damaligen Zeitpunkt allein obsorgeberechtigten BH als Kinder- und Jugendhilfeträger einen Adoptionsvertrag, der vom BG Zell am See bewilligt wurde und rückwirkend mit Wirksamkeit erlangte.

Die Erstantragstellerin und die Zweitantragstellerin, diese vertreten durch den Drittantragsteller als ihrem gesetzlichen Vertreter, schlossen im Juni 2021 einen Adoptionsvertrag ab. Die Antragsteller beantragten beim BG Zell am See, die Zustimmung der leiblichen Mutter zur Adoption im Fall ihrer Verweigerung zu ersetzen, den Adoptionsvertrag gerichtlich zu genehmigen sowie festzustellen, dass mit Wirksamkeit der Adoption die E...

Daten werden geladen...