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GesRZ 2, April 2011, Seite 68

Deutschland: Regierungsentwurf zur Einführung eines neuen Rechtsmittels im Zivilprozess

Am hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf zur Einführung eines neuen Rechtsmittels im Zivilprozess beschlossen. Gem § 522 Abs 2 dZPO können Zivilgerichte eine Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückweisen, wenn sie davon überzeugt sind, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des BGH nicht erfordern. Ein solcher Zurückweisungsbeschluss war unanfechtbar und erging ohne mündliche Verhandlung. Nunmehr ist eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen solche Zurückweisungsbeschlüsse vorgesehen, die eine Anfechtung unter gleichen Voraussetzungen wie beim Berufungsurteil ermöglicht. Mit dem Regierungsentwurf sollen regionale Unterschiede im Rechtsschutz beseitigt werden, da bislang sehr unterschiedlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, Berufungen durch unanfechtbaren Beschluss zurückzuweisen.

Der Regierungsentwurf wird jetzt über den Bundesrat dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet.

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist Mitarbeiterin der Geschäftsstell...
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