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GesRZ 2, April 2011, Seite 67

Deutschland: Gesetzesentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Am hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Ziel des ESUG ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält mehrere Reformvorhaben zum Insolvenzrecht. Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht die Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, durch Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens, durch die Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung und durch eine größere Konzentration der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte. Ferner wird die Stellung von Clearinghäusern gestärkt, welche bei Finanztransaktionen als zentraler Vertragspartner zwischen Käufer und Verkäufer geschaltet werden, um eine effiziente Abwicklung und Risikominimierung zu erreichen. Im Interesse der Marktstabilität ist sicherzustellen, dass Finanzgeschäfte, die mit einer Vielzahl von Beteiligten über eine zentrale Vertragspartei abgewickelt werden, trotz der Insolvenz eines Teilnehmers geordnet zu Ende gebracht werden. Schließlich ist die Neuordnung ...

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