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GesRZ 2, April 2011, Seite 67

VwGH: E-Mail erfüllt Urkundeneigenschaft des GebG

Der Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte (Mietverträge, Bürgschaften, Zessionen etc) löst eine Gebühr nach dem GebG aus, sofern über diese Rechtsgeschäfte eine Urkunde errichtet wurde. Nach einem aktuellen Erk des VwGH (, 2009/16/0271), kann dieses Urkundenerfordernis grundsätzlich auch durch eine E-Mail erfüllt werden.

Das Erk wurde im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes veröffentlicht.

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Übernahmekommission. Mag. Matthias Schimka ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien.
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