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Novelle des Nationalbankgesetzes
2010 übernahm der Bund die Aktien sämtlicher Privataktionäre der OeNB. Zur Anpassung an die neue Eigentümerstruktur wurde am der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nationalbankgesetzes 1984 (BGBl 1984/50) und des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (BGBl I 2001/97) zur Begutachtung versandt. Die geplante Novelle sieht ua folgende Neuerungen vor:
Die Zahl der Mitglieder des Generalrates wird von 14 auf 10 reduziert.
Die Ernennung aller Mitglieder des Generalrates erfolgt durch die Bundesregierung.
Dem Bund als Alleinaktionär fällt künftig die gesamte Dividende zu.
Die Funktionsperioden des Direktoriums der OeNB wird von fünf auf sechs Jahre verlängert.
Die Zahl der Rechnungsprüfer und Ersatzprüfer wird künftig auf nur mehr jeweils einen reduziert.
Die Begutachtungsfrist endete mit .
Der Begutachtungsentwurf ist online abrufbar unter:
https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/NovelledesNationalb_11874/_start.htm