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GesRZ 2, April 2011, Seite 67

Novelle des WAG und der GewO

Am wurde der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 sowie die Gewerbeordnung 1994 geändert werden, in Begutachtung entsandt. Mit dem Gesetzesentwurf soll der Entschließung 1E/24. GP des Nationalrates vom entsprochen werden, worin die Bundesregierung aufgefordert wurde, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem das System der Anlage beratungsberufe umfassend reformiert wird.

Folgende wesentlichen Eckpunkte enthält der Gesetzesentwurf:

  • Die bisher als freies Gewerbe anzusehenden Tätigkeiten eines Finanzdienstleistungsassistenten gem § 2 Abs 1 Z 15 WAG iVm § 2 Abs 1 Z 14 GewO werden dem neuen reglementierten Gewerbe der „Wertpapiervermittler“ zugeordnet. Die neu gewählte Bezeichnung ersetzt die bisherige Bezeichnung „Finanzdienstleistungsassistent“.

  • Wertpapiervermittler iSd § 2 Abs 1 Z 15 WAG dürfen nicht für Wertpapierfirmen, Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen tätig werden, sondern ausschließlich für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

  • Wertpapiervermittler dürfen ihre Dienstleistung höchstens für drei Unternehmen erbringen.

  • Wertpapiervermittler müssen die Voraussetzungen nach der GewO erfüllen. Demnach soll die Qualifizierung eines Wertpapiervermittlers durch eine ...

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