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GesRZ 1, Februar 2011, Seite 46

Grundbuchsrechtliche Behandlung von In-sich-Geschäften des Geschäftsführers einer GmbH

Christian Nowotny

§ 25 Abs 4 GmbHG

§ 94 Abs 1 Z 2 GBG

In-sich-Geschäfte des Geschäftsführers einer GmbH können nur durch die Zustimmung aller Gesellschafter saniert werden. Hat der Alleingeschäftsführer den Kaufvertrag über eine Liegenschaft der GmbH auch im eigenen Namen geschlossen, so setzt die Einverleibung seines Eigentumsrechts im Grundbuch den urkundlichen Nachweis der – vor Vertragsabschluss oder danach – erteilten Genehmigung aller weiteren Gesellschafter voraus.

(LGZ Graz 4 R 345/09y; BG Graz-Ost TZ 15012/09)

Die GmbH ist grundbücherliche Eigentümerin von Liegenschaftsanteilen, die sie an ihren Alleingeschäftsführer verkaufte. Der Kaufvertrag wurde vom Geschäftsführer im eigenen Namen und namens der GmbH geschlossen.

  • Erstgericht und Rekursgericht lehnten die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Geschäftsführer ab.

  • Der OGH gab dem Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihres Geschäftsführers nicht Folge.

Aus der Begründung des OGH:

1. Der OGH hat erst kürzlich zur grundbuchsrechtlichen Behandlung von In-sich-Geschäften Stellung bezogen und ausgeführt (5 Ob 179/09y):

1.1. „In-sich-Geschäfte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein Vertreter rechtsgeschäftliche Wirkungen für und gegen den von ihm Vertretenen...

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