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Verlängerung von COVID-19-Bestimmungen
Die Corona-Pandemie geht in die Verlängerung, so auch einige Bestimmungen der COVID-19-Begleitgesetze. Zudem kommt es zur Beseitigung eines Redaktionsversehens und zur Verlängerung einer Bestimmung des Kostenersatzes für durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretene Minderjährige.
I. Allgemeines
Die COVID-19-Begleitgesetze wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach innerhalb kurzer Abstände novelliert und an die speziellen Erfordernisse des Gerichtsbetriebs in Zeiten der Pandemie angepasst. Auch aktuell bestand die Notwendigkeit der Verlängerung dieser anlassbezogenen Maßnahmengesetze, weil ihr Verbleib im Rechtsbestand aufgrund des Pandemiegeschehens dem Gesetzgeber weiterhin notwendig erscheint. In diesem Artikel wird – mit Blick auf die Praxis des Familienrechts – kurz dargelegt, welche Bestimmungen mit BGBl I 2021/246 verlängert wurden.
II. Corona-bedingte Neuerungen
A. Anhörung, mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme
Der erstmals zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 in Kraft getretene und seither mehrfach novellierte § 3 1. COVID-19-JuBG wurde um weitere sechs Monate bis zum verlängert.
Die Kann-Bestimmung sieht unter der Voraussetzung des Einverständnisses aller Parteien d...