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GesRZ 1, Februar 2011, Seite 35

Auswirkungen der Löschung einer GmbH auf deren Vertretung

§ 40 FBG

Die Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit führt selbst dann zum Wegfall der organschaftlichen Vertretung durch die bisherigen Organe oder Liquidatoren, wenn die Gesellschaft trotz Löschung noch fortbesteht, weil etwa noch Vermögen vorhanden ist.

(OLG Wien 28 R 102/10s; LG Eisenstadt 19 Nc 21/10d)

Die Auflösung der GmbH war nach Konkurseröffnung über ihr Vermögen ins Firmenbuch eingetragen worden. In der Folge wurde die Gesellschaft von Amts wegen als vermögenslos im Firmenbuch gelöscht. Am stellte eine Gläubigerin den Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers für ein Exekutionsverfahren. Ein wichtiger Grund für die Bestellung liege vor. Die GmbH sei noch Eigentümerin eines Superädifikats, das im Wege der Nachtragsliquidation verwertet werden könne. Sie schulde aufgrund des rechtskräftigen Anmeldeverzeichnisses 877.379,04 Euro. Zur Hereinbringung dieser Forderung habe sie die Zwangsversteigerung des Superädifikats beantragt.

  • Das Erstgericht bestellte einen Rechtsanwalt zum Nachtragsliquidator mit dem (eingeschränkten) Geschäftskreis des Exekutionsverfahrens hinsichtlich des näher bezeichneten Superädifikats.

  • Das Rekursgericht gab dem Rekur...

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