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GesRZ 6, Dezember 2010, Seite 353

Voraussetzungen für die Eintragung der Kapitalerhöhung einer AG durch Sacheinlage

Franz Pampel

§ 28 Abs 2, §§ 28a, 29 Abs 1, §§ 151 und 155 Abs 2 AktG

Der Verkauf der Sacheinlage vor Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Firmenbuch steht einer Eintragung nicht entgegen, wenn dem erhöhten Nennkapital zumindest im Zeitpunkt der Anmeldung tatsächlich ein entsprechender Wert im Gesellschaftsvermögen gegenübersteht.

(OLG Linz 6 R 46/09s; LG Wels 27 Fr 5178/08k)

Am beschloss der Alleinaktionär der AG eine Erhöhung des Grundkapitals von 70.000 Euro um 1.930.000 Euro auf 2.000.000 Euro. Die Erhöhung sollte zur Gänze durch Einbringung seiner Geschäftsanteile an einer tschechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) aufgebracht werden. Gleichzeitig wurde die Anpassung der Satzung durch Neufassung ihres § 4 betreffend die Höhe des Stammkapitals beschlossen. Mit Vertrag vom wurde der einzubringende Gesellschaftsanteil an die AG übertragen, die ihn bereits am zur Gänze weiterveräußerte.

Mit ihrem am beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrt die AG die Eintragung des Beschlusses auf Kapitalerhöhung, deren Durchführung durch Sacheinlage und die Eintragung der Satzungsänderung. Sie legte den Prüfbericht einer Wirtschaft...

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