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Kapitalmarktrechtliche Beteiligungstransparenz im Lichte moderner Finanzinstrumente – Perspektive der Schweiz
Der vorliegende Beitrag widmet sich der schweizerischen Regelung der kapitalmarktrechtlichen Beteiligungstransparenz in Art 20 BEHG.
I. Übersicht
1. Ausgangslage
1.1. Entwicklung
Das Börsenrecht lag in der Schweiz über lange Zeit in der Kompetenz der Kantone, also der 26 Gliedstaaten der Eidgenossenschaft. Aus diesem Grund dominierten viele Jahrzehnte kantonale Börsen und kantonale Börsengesetze. In einigen Bereichen war außerdem eine Selbstregulierung zu beachten. Die selbstregulierende Ordnung sowie die kantonalen Regelungen kamen in den Jahren 1997/1998 schließlich zu einem Ende, als auf Bundesebene – notabene nach heftigen und jahrzehntelangen rechtspolitischen Auseinandersetzungen – das Börsen- und Effektenhandelsgesetz (BEHG) in Kraft trat.
Die kapitalmarktrechtliche Beteiligungstransparenz, die in erster Linie den Einfluss der wichtigsten Risikokapitalgeber einer Unternehmung aufzeigen soll (dh Beteiligung = Anteil am Risiko- bzw am Eigenkapital einer Gesellschaft), betrifft in der Schweiz die Publikumsgesellschaften sowie deren Gesellschafter, also die Publikumsaktionäre. Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die entsprechenden börsenrechtlichen Investorenpflichten, ...