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EU: Revision der Richtlinie über Finanzkonglomerate
Mehrere Jahre lang ist in verschiedenen Expertengruppen auf internationaler und europäischer Ebene darüber diskutiert worden, wie Finanzkonglomerate am besten überwacht werden können. Dies führte 1999 zu den „Grundsätzen für die Überwachung von Finanzkonglomeraten“. Vor diesem Hintergrund führte die Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom („FICOD“) eine zusätzliche Gruppenbeaufsichtigung ein. Während die Banken- und Versicherungsrichtlinien auf die Berechnung ausreichender Eigenkapitalpuffer zum Schutz von Kunden und Versicherungsnehmern abzielen, regelt die FICOD die zusätzliche Beaufsichtigung von Gruppenrisiken. Die FICOD dient daher der Ergänzung der sektoralen Richtlinien, der Bankenrichtlinie 2006/48/EG4 („CRD“) und verschiedener Versicherungsrichtlinien. Mit der Überprüfung der FICOD wurde im Jahr 2008 begonnen. Die Kommission will in zwei Schritten vorgehen: Mit dem vorliegenden Vorschlag sollen zunächst die dringlichsten technischen Fragen behandelt werden. Ende 2010 soll dann eine eingehendere Debatte stattfinden, in deren Zentrum voraussichtlich der Aufsichtskreis und Eigenkapitalfragen stehen werden.
Der Vorschlag für eine Richtlini...