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Familienrecht zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreich post Brexit
„It was a fine affair, but now it’s over“ (Ebb/Kander, Cabaret)
In diesem Beitrag wird dargestellt, welche Rechtsquellen unter welchen Voraussetzungen nach dem in Familienrechtssachen zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) anzuwenden sind.
I. Ausgangslage
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) erfolgte grundsätzlich mit , doch regelte das am unterzeichnete Austrittsabkommen (AA) Übergangsphasen. Ganz allgemein sah Art 126 AA eine Übergangsfrist bis zum vor, bis zu deren Ablauf alle Instrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit im Zivilrechtsbereich weiterhin unverändert anwendbar blieben. Seit ist das Vereinigte Königreich aber auch insoweit Drittstaat. Das Handels- und Kooperationsabkommen, das die Unterhändler dem Vereinigten Königreich und der EU unter den Weihnachtsbaum legen konnten, enthält keine darüber hinausgehenden Vorschriften im Familienrecht.
Nun war es freilich kaum denkbar, die Anwendung mit dem zwölften Glockenschlag übergangslos enden zu lassen. Das AA sieht vielmehr grundsätzlich vor, dass auf anhängige Verfahren weiterhin Unionsrecht anwendbar ist. Dies muss frei...