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GesRZ 4, August 2010, Seite 235

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaft: Verdeckte Gewinnausschüttung; Fremdvergleich; Behandlung von Verträgen zwischen der Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern; Verträge zwischen Gesellschaftern, die jeweils von der gleichen Person vertreten oder dominiert werden; Zufließen von Vorteilen an eine dem Gesellschafter nahestehende Person; für die Zurechnung des Vorteils kommt es auf das Zufließen an; Behandlung einer nicht fremdüblichen Bürgschaft zugunsten einer Schwestergesellschaft; Einbringung von Forderungen – Unterlassung von Einbringungsmaßnahmen; Verzicht auf Forderungen aus gesellschaftsrechtlichen Gründen.

§§ 19, 93 Abs 1 und 2 EStG 1988

Erkenntnis: Teilaufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes bzw Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung versteht man alle nicht ohne Weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Körperschaft an die unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen, die zu einer Gewinnminderung bei der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nich...

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