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GesRZ 4, August 2010, Seite 228

Internationale Zuständigkeit für Verfahren auf Überprüfung der Barabfindung

Helmut Ofner

Art 22 Z 2 EuGVVO

§ 120 Abs 2 JN idF ZVN 2009

Art 6 Abs 1 und 2 GesAusG

§§ 225c ff AktG

1. Für das Verfahren auf Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung aus Anlass des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern aus einer österreichischen Kapitalgesellschaft durch den Hauptgesellschafter mit Sitz im EU-Ausland ist Österreich international zuständig.

2. Örtlich zuständig ist der mit Handelssachen betraute Gerichthof am Sitz der (österreichischen) Kapitalgesellschaft.

(OLG Wien 28 R 263/08i; HG Wien 75 Fr 6292/08x)

Die Antragsgegnerin ist eine societá per azioni (AG italienischen Rechts) mit Sitz in Rom.

Die Antragsteller waren Aktionäre einer im Firmenbuch des Erstgerichts eingetragenen Bank- AG mit Sitz in Wien. Am beschloss die Hauptversammlung dieser AG nach den Bestimmungen des GesAusG die Übertragung der Anteile der Minderheitsaktionäre auf die Antragsgegnerin (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer Barabfindung von 129,40 Euro je Aktie. Der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am im Firmenbuch eingetragen.

Die Antragsteller begehren die Überprüfung der Barabfindung und deren angemessene Erhöhung.

  • Das Erstgericht (dazu IPRax 2009, 265; Mo...

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