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Deutschland: Kabinett beschließt Änderung des Umwandlungsrechts
Die deutsche Bundesregierung hat am eine Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen, mit welcher primär die Richtlinie 2009/109/EG (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen, ABl L 259 vom , S 14) umgesetzt werden soll. Ziel des Änderungsgesetzes ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu stärken und Unternehmen von überflüssigen bürokratischen Hürden zu befreien. Erreicht werden soll dies durch Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen. So ist ua ein Verzicht in weitergehendem Maße auf einen Hauptversammlungsbeschluss bei einer Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft vorgesehen. Weiters ist eine Modifizierung des Squeeze-out bei einer Verschmelzung einer 90%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft geplant.
Weiter Informationen dazu finden Sie online unter: http://www.bmj.bund.de/enid/496e792160b87ac64b28b79a618cd9a3,0/Gesellschaftsrecht/Drittes_Gesetz_zur_aenderung_des_Umwandlungsge...