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VwGH: Konzessionspflichtiger Wertpapierhandel
In seinem Erk vom , 2007/17/0208, hatte sich der VwGH mit der Frage zu beschäftigen, ob spekulative, auf eigene Rechnung und im eigenen Namen durch ein Unternehmen getätigte Wertpapiertransaktionen der Konzessionspflicht gem § 1 Ab 1 Z 7 lit e BWG unterliegen. Für das Vorliegen einer konzessionspflichtigen Tätigkeit kommt es nach dem Höchstgericht insb darauf an, dass ein Handel, nicht aber ein Erwerb von Beteiligungen stattfindet, wobei der Umstand, dass Aktien dem Umlaufvermögen und nicht dem Anlagevermögen zugewiesen sind, auf eine Handelsabsicht hindeutet.
Das Erk ist online abrufbar unter: