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Liebe Leserinnen und Leser!
Wir hoffen, dass Sie einen angenehmen Sommerurlaub verbringen konnten oder noch verbringen werden. Als Literaturempfehlung dürfen wir Ihnen die neue Ausgabe der GesRZ mit vielen interessanten Beiträgen wärmstens ans Herz legen.
Ulrich Torggler widmet sich in seinem Beitrag dem Umfang der Gestaltungsfreiheit bei der GmbH. Zwar ordnet § 4 Abs 2 GmbHG an, dass die Bestimmungen des Gesetzes vorbehaltlich abweichender Anordnung im Einzelfall zwingendes Recht sind. Der Gesetzgeber hat aber durch zahlreiche Satzungsvorbehalte dafür gesorgt, dass weitgehende Gestaltungsfreiheit besteht.
Holger Fleischer beleuchtet eingehend die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede bei der Zuständigkeitsverteilung zwischen den Aktionären und der Verwaltung bei Struktur-, Vergütungs- und Personalentscheidungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Der BGH hat am im Lindner-Urteil darüber entschieden, ob die erforderliche Schwelle für den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern durch eine Wertpapierleihe erreicht werden kann. Bernhard Rieder beschäftigt sich aufgrund dieser Entscheidung mit der Zulässigkeit und der Möglichkeit des Rechtsmissbrauchs einer solcherart motivierten Wertpapieranleihe.
Martin ...