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GmbH
GmbH: Umsatzsteuer-Organschaft; Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Eingliederung; Maßnahmen zur Vermögensrettung nach fast einjähriger Inaktivität der Organgesellschaft hängen nicht mehr mit der Organschaft zusammen.
Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.
Mit Schreiben vom teilten die steuerlichen Vertreter der beschwerdeführenden GmbH dem Finanzamt mit, die Beschwerdeführerin beabsichtige, 98 % der Geschäftsanteile an der C. GmbH zu erwerben, wobei D. und E. die Geschäftsführer sowohl der Beschwerdeführerin als auch der C. GmbH sein würden, und sie wolle eine Umsatzsteuer-Organschaft mit sich selbst als Organträger und der C. GmbH als Organgesellschaft begründen. Zur wirtschaftlichen Eingliederung sei festzuhalten, dass beide Gesellschaften Bauträgergesellschaften seien. Sämtliches Personal werde dann einerseits für die Projekte der Organgesellschaft und andererseits über Beauftragung für die Projekte des Organträgers tätig sein. Beide Gesellschaften beschäftigten sich mit der Errichtung und dem Vertrieb von Wohngebäuden bzw Eigentumswohnungen und mit der Abwicklung solcher Projekte für and...