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Keine Akteneinsicht eines Hinzurechnungsberechtigten in den Aufteilungsakt
iFamZ 2021/33
§ 22 AußStrG; § 219 ZPO; § 786 ABGB
Das Recht auf Datenschutz ist bei der Beurteilung gem § 219 ZPO zu beachten. Ist der Schutz personenbezogener Daten einer natürlichen Person betroffen, ist konkret auf den von der DSGVO gewährten Schutzumfang abzustellen.
Im Bereich des Außerstreitverfahrens erfährt das Recht des am Verfahren nicht Beteiligten auf Akteneinsicht insoweit eine Modifikation, als auf Wesen und Zweck des Verfahrens Bedacht zu nehmen ist. Die Eigenart der in diesem Verfahren abzuwickelnden Angelegenheiten liegt nämlich darin, dass vielfach Familien- oder Vermögensverhältnisse offengelegt werden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und daher schützenswert sind.
Die Antragstellerin begehrte Einsicht in den Akt betreffend das zwischen den Antragsgegnern geführte Aufteilungsverfahren. Sie und ihre Schwester (die Erstantragsgegnerin) seien die einzigen Verwandten in direkter Linie nach der am verstorbenen Großmutter, die ihr umfangreiches Vermögen verschenkt habe, wobei die Antragstellerin davon nichts erhalten habe. Begünstigte sei aber zumindest zum Teil die Erstantragsgegnerin gewesen. Aufgrund dieser Schenkungen habe die Antragstellerin einen Anspruch auf Zahlung eines Schenku...