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EU: Konsultation zu den Erfahrungen mit dem Statut der SE
Die Europäische Kommission leitete eine Konsultation zu den Erfahrungen mit dem Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea – SE) ein. Nach der SE-Verordnung hat die Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten einen Bericht über die praktische Anwendung und gegebenenfalls Vorschläge für Änderungen vorzulegen. Nachdem eine externe Studie in Auftrag gegeben wurde, waren nun die Interessengruppen aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Behandelt werden bei der Konsultation ua folgende Themenbereiche: Anreize und Gründe für die Errichtung einer SE, Haupttrends hinsichtlich der Verteilung von SEs in den EU-/EWR-Mitgliedstaaten, praktische Probleme bei der Gründung und beim Betrieb einer SE, Möglichkeiten für eine Verbesserung des derzeitigen Rechtsrahmens.
Nähere Informationen zur Konsultation sind im Internet abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/company/se/index_de.htm