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Abgabenänderungsgesetz 2010
Am passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EStG, das KStG, das UmgrStG, das UStG, das GebG, die BAO, das NoVAG, das ZollrDG, das EUROFIMA-Gesetz und das GSBG geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2010 – AbgÄG 2010), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.
Im KStG sind ua folgende Änderungen geplant:
Sicherstellung, dass keine Beteiligungsgemeinschaften auf mittlerer Ebene mehr möglich sind und Minderbeteiligte nicht Mitglieder anderer Unternehmensgruppen werden können;
Schaffung einer Möglichkeit zur Strukturbereinigung für bestehende Unternehmensgruppen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist;
Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung von Stiftungsurkunde und -zusatzurkunde sowie von verdeckten Treuhandschaften durch Privatstiftungen.
Im UmgrStG sind ua folgende Änderungen geplant:
Schaffung einer Ausschüttungsfiktion für die Importverschmelzung von Gesellschaften aus Niedrigsteuerländern;
Klarstellung, dass die Aufwertung bei Entstehung des Besteuerungsrechts im Zuge einer errichtenden Umwandlung nur die Anteile an der Mitunternehmerschaft, nicht aber das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft selbst erfasst;
Klarstellung, dass auch ...