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GesRZ 3, Juni 2010, Seite 135

Abgabenänderungsgesetz 2010

Am passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EStG, das KStG, das UmgrStG, das UStG, das GebG, die BAO, das NoVAG, das ZollrDG, das EUROFIMA-Gesetz und das GSBG geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2010 – AbgÄG 2010), den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen.

Im KStG sind ua folgende Änderungen geplant:

  • Sicherstellung, dass keine Beteiligungsgemeinschaften auf mittlerer Ebene mehr möglich sind und Minderbeteiligte nicht Mitglieder anderer Unternehmensgruppen werden können;

  • Schaffung einer Möglichkeit zur Strukturbereinigung für bestehende Unternehmensgruppen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist;

  • Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung von Stiftungsurkunde und -zusatzurkunde sowie von verdeckten Treuhandschaften durch Privatstiftungen.

Im UmgrStG sind ua folgende Änderungen geplant:

  • Schaffung einer Ausschüttungsfiktion für die Importverschmelzung von Gesellschaften aus Niedrigsteuerländern;

  • Klarstellung, dass die Aufwertung bei Entstehung des Besteuerungsrechts im Zuge einer errichtenden Umwandlung nur die Anteile an der Mitunternehmerschaft, nicht aber das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft selbst erfasst;

  • Klarstellung, dass auch ...

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