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GesRZ 3, Juni 2010, Seite 135

Workshop Stiftungsrecht

Am lud das Zentrum für österreichisches und internationales Stiftungsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien zu einem stiftungsrechtlichen Workshop, dessen Ziel die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses für die maßgeblichen Fragen der aktuellen höchstgerichtlichen Rspr, insb der „Beirats-Entscheidung“ (, mit Anm von Hochedlinger) und der „Rechtsanwalts-Entscheidung“ (, 6 Ob 145/09f, mit Anm von Kalss), war. Teilnehmer waren neben Rechtsanwälten insb Firmenbuchrichter sowie Universitätsangehörige. Geleitet und moderiert wurde der Workshop von Susanne Kalss. In Anbetracht der durch die OGH-Entscheidungen hervorgerufenen Imponderabilien bei der Gestaltung von Stiftungsurkunden kam man im Zuge der Diskussion einhellig zum Ergebnis, dass die Kompetenzklausel zugunsten eines (begünstigtendominierten) Beirats, wonach dieser „die Mitglieder des Stiftungsvorstandes aus wichtigem Grund iSd § 27 Abs 2 PSG abberufen kann“, als safe harbour anzusehen ist. Weiters wurde festgehalten, dass das aufrechte Bestehen eines Mandats zwischen einem Begünstigten und einem Rechtsanwalt oder einem sonstigen Berater nicht zur Inkompatibilit...

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