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GesRZ 2, April 2010, Seite 112

Zulässigkeit des Rechtswegs; allfällige Durchsetzung einer öffentlichen Ausschreibung durch einen potenziellen Mitbewerber ist eine privatrechtliche Streitigkeit

Michael Holoubek

§ 1 JN

§ 15 Abs 1 GmbHG

§ 2 Stellenbesetzungsgesetz

1. Die Bestellung des Geschäftsführers einer GmbH und die allenfalls erforderliche, durch gesetzliche Anordnung vorgelagerte Ausschreibung sind dem Privatrecht zuzuordnen.

2. Streitigkeiten iZm behaupteten Verletzungen von Ausschreibungspflichten nach dem Stellenbesetzungsgesetz sind mangels angeordneter verwaltungsrechtlicher Sonderkompetenz vor den ordentlichen Gerichten im Zivilrechtsweg auszutragen.

(LG Salzburg 53 R 6/09b; BG Salzburg 31 C 915/08m)

Der Kläger bringt in der zunächst gegen den Minister für Unterricht und Kunst gerichteten Klage vor, der Vertrag des bisherigen kaufmännischen Geschäftsführers der Bundestheater-Holding GmbH sei ohne Ausschreibung nach § 2 Stellenbesetzungsgesetz um drei Jahre verlängert worden. Der Beklagte sei schuldig zu erkennen, diese Position nach den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes spätestens bis zum öffentlich auszuschreiben. In eventu begehrt der Kläger die Feststellung der Verpflichtung des Beklagten, die Position des Geschäftsführers nach den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes auszuschreiben. Die Nichteinhaltung des Stellenbesetzungsgesetzes berühre die Rechtssphäre des Klägers unmittelbar und äußere Wirkung dadurch, dass es ihm verwehrt sei, sich im Rahmen einer Ausschreibung zu bewerben.

  • Das Erstgericht wie...

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