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Die Einstufung des Erwerbes eigener Aktien als Einlagenrückzahlung versus Anschaffung eines Wirtschaftsgutes
Darstellung im Steuerrecht
In zwei Judikaten hat der VwGH die Frage der Fremdfinanzierung von offenen bzw verdeckten Gewinnausschüttungen und Einlagenrückzahlungen klargestellt. Im Falle des Erwerbes eigener Aktien stellt sich im Fremdfinanzierungsfall in der Folge die Frage, ob der Aktienrückkauf als Einlagenrückzahlung oder als Anschaffungsvorgang für ein Wirtschaftsgut angesehen wird. Von der Klärung dieser zentralen Frage sollte dann unmittelbar die Zulässigkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen abhängen. Dieser umfangreiche und kontroversiell bewertete Fragenkomplex soll in der Folge beleuchtet werden.
I. Allgemeine Überlegungen
Der Status des Erwerbes eigener Aktien ist steuerrechtlich nicht explizit determiniert. Ein bereits 1999 angekündigter Erlass der steuerlichen Behandlung des Aktienrückerwerbes ist bis dato noch nicht ergangen. Hinweise zur Behandlung eigener Aktien finden sich im „Einlagenrückzahlungserlass“ des BMF und im Salzburger Steuerdialog 2009. Sohin kann der Aktienrückkauf, zumindest partiell, als Anwendungsfall der (steuerlichen) Einlagenrückzahlung angesehen werden, nicht hingegen allgemein.
Vorausgeschickt werden soll die Intention des steuerlichen Evidenzkontos. ...