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GesRZ 2, April 2010, Seite 88

Emittentenhaftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation und aktienrechtliche Kapitalerhaltung

Georg Eckert

Die Sicherstellung einer informierten Investitions- und Deinvestitionsentscheidung des Anlegers wird als ein Leitprinzip des Kapitalmarktrechts angesehen. Ausdruck dieses Prinzips sind vielfältige Informationspflichten von (insb börsenotierten) Emittenten von Kapitalanlagen. Der vorliegende Beitrag ist der Frage gewidmet, ob der aktienrechtliche Grundsatz der Kapitalerhaltung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Aktionäre aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktinformation entgegensteht.

I. Kapitalmarktrechtliche Informationspflichten und ihre Sanktionierung

Im Allgemeinen ist zwischen Informationspflichten am Primärmarkt (Neuemission von Kapitalanlagen) und am Sekundärmarkt (Umlaufmarkt von Kapitalanlagen) zu unterscheiden. Unter Primärmarkttransaktionen ist der erstmalige Erwerb einer Kapitalanlage durch Begründung der Rechtsbeziehung zwischen Emittent und Anleger zu verstehen. Dagegen ist eine Sekundärmarkttransaktion die Übertragung der Anlage von einem Anleger auf den anderen. Bei einer Primärmarkttransaktion – wozu auch der Erwerb der Anlage von der Emissionsbank bei der mittelbaren Emission zu zählen ist – fließt dem Emittenten Kapital zu, während das bei Sekundärmarkt...

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