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Prospekthaftung der AG versus Kapitalerhaltung
Ich habe vor einiger Zeit versucht zu zeigen, dass die Prospekthaftung der AG – ebenso wie ihre Haftung wegen der Verletzung sekundärmarktrechtlicher Informationspflichten – dem Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 52 AktG) widerspricht und deshalb abzulehnen ist; auch weil damit Ergebnisse erzielt werden, die nach der allgemein anerkannten Lehre vom fehlerhaften Verband (Beitritt) nicht zulässig sind. Dem ist Friedrich Rüffler jetzt mit der These entgegengetreten, das KMG sehe den Aktionär als Gläubiger der AG, daher sei weder ein Konflikt mit § 52 AktG noch mit der Lehre vom fehlerhaften Verband gegeben. Zwar ist diese Sichtweise nicht neu, sie wurde in Österreich vor allem von Susanne Kalss begründet. Dennoch sehe ich mich zum erneuten Widerspruch veranlasst, weil diese These für mich noch immer nicht überzeugend begründet wird und überdies zu mE wertungswidersprüchlichen Ergebnissen führt. Eine Diskussion ist auch deshalb vonnöten, weil eine Stellungnahme des OGH zu dem vorliegenden Konflikt bisher fehlt: Zwar lehnt der OGH eine Prospekthaftung der Publikums-KG ab, er musste aber noch nicht entscheiden, ob er diese Grundsätze auch auf die AG erstreckt. In einer Entscheidung aus 200...