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ÖBA 11, November 2012, Seite 763

Durchbrechung des Grundsatzes der Kapitalerhaltung auch bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund des Aktienerwerbs am Sekundärmarkt

Wolfgang Sindelar

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung 7 Ob 77/10i zwischen den Zeilen zu erkennen gegeben, dass der Grundsatz der Kapitalerhaltung auch dann durchbrochen wird, wenn Anleger Aktien am Sekundärmarkt – aufgrund der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten durch den Emittenten – erworben haben. Diese Rechtsgrundsätze hat der 6. Senat des Obersten Gerichtshofs in dessen Entscheidung 6 Ob 28/12d bestätigt. Der 6. Senat hat – im Einklang insbesondere mit der deutschen Judikatur – ausgesprochen, dass den Schadenersatzansprüchen der Anleger auch dann Vorrang gegenüber dem Kapitalerhaltungsgrundsatz zukommt, wenn die Aktienerwerbe am Sekundärmarkt stattfanden.

The Austria Supreme Court in its decision reference no 7 Ob 77/10i has signified between the lines that the principal of capital maintenance shall even be breached in the event that investors have purchased shares via a secondary offering due to violation of the issuer’s capital market information duties. These legal principals have been confirmed by the 6th senat of the Austrian Supreme Court in its decision reference no 6 Ob 28/12d. The 6th senat – in compliance with the German jurisdiction – awarded that ...

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