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GesRZ 2, April 2010, Seite 71

Deutschland: Erbrechtsreform

Am ist ein reformiertes Erbrecht in Deutschland in Kraft getreten. Die Neuregelungen betreffen insb das Pflichtteilsrecht und lassen sich wie folgt überblicksmäßig darstellen:

  • Zur Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers wurden die Pflichtteilsentziehungsgründe überarbeitet. Diese wurden zunächst vereinheitlicht, indem sie für Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten und Lebenspartner gleichermaßen gelten. Darüber hinaus werden künftig alle Personen geschützt, die dem Erblasser ähnlich wie ein Ehegatte, Lebenspartner oder Kind nahestehen, zB Stief- oder Pflegekinder. Eine Pflichtteilsentziehung ist auch dann möglich, wenn der pflichtteilsberechtigte Noterbe diesen Personen nach dem Leben trachtet oder ihnen gegenüber eine schwere Straftat begeht. Schließlich entfällt der Entziehungsgrund des ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels.

  • S. 72Weiters werden die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Gründen zur Stundung der Pflichtteilsauszahlungen erweitert, um der Zerschlagung von Vermögenswerten (insb Unternehmen) zulasten der Erben entgegenzuwirken.

  • Ebenso wurden die Vorschriften der Schenkungsanrechnung reformiert. Die Neuregelung sieht jetzt vor, dass eine Schenkung für die Berechnun...

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