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Die Erbrechtspraxis bleibt, der Autor aber wechselt erneut
Aus der „Erbrechtspraxis des Dr. M.“ wird jene des „Dr. S.“
Die „Erbrechtspraxis“ stellt seit Anbeginn eine wesentliche Konstante der iFamZ dar. Auf HR Dr. Wilhelm Tschugguel, ehemaliger Präsident des LG Korneuburg, der die Erbrechtspraxis des „Dr. T.“ im Jahr 2006 einst ins Leben gerufen hat, folgte mein Kollege Dr. Christoph Mondel, MBL, öffentlicher Notar in Klosterneuburg, der dieses Format seit dem Jahr 2014 erfolgreich als „Erbrechtspraxis des Dr. M.“ weitergeführt hat. Seine Beiträge zeichneten sich stets durch fundierte wissenschaftliche Analyse und praxisorientierte Lösungsvorschläge aus. Als langjähriger Abonnent der iFamZ galt für mich: Nach der „Erbrechtspraxis“ ist vor der „Erbrechtspraxis“ – voller Vorfreude wartete ich auf jede neue Ausgabe.
Als mich Dr. Mondel vor einigen Jahren fragte, ob ich für die Glossierung einer höchstgerichtlichen Entscheidung zur Verfügung stünde, zögerte ich mit der Zusage keine Sekunde; betrachtete ich dies doch als Möglichkeit, mich für eine ständige Mitarbeit in der iFamZ zu empfehlen. Bislang folgten sieben weitere Glossen und zwei Aufsätze. Umso mehr hat es mich betrübt, als mich Dr. Mondel im Herbst letzten Jahres von seinem Vorhaben in Kenntnis setzte, die Publikationstätigkeit als „Dr. M.“ e...