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GesRZ 1, Februar 2010, Seite 5

Einleitende Worte zum Symposion „10 Jahre Übernahmegesetz

Konrad Fuchs

Sehr geehrte Frau Bundesminister, Herr Bundesminister a.D. Dr. Michalek, sehr geehrte Herren Sektionschefs, geschätzte Damen und Herren!

Österreich zählte gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland, dessen wenige Jahre alter freiwilliger Übernahmekodex sich als völlig untauglich herausstellte, zu den letzten EU-Mitgliedstaaten ohne Übernahmerecht. Durch das ÜbG 1998 konnten nach 200-jährigen Ungleichbehandlungen im Übernahmefall auch in Österreich erstmals Streuaktionäre am Paketzuschlag der Paketaktionäre sowie an üblichen Kurssteigerungen bei Übernahmen partizipieren. Zuvor gingen sie leer aus. Oft mussten sie auch darüber hinaus befürchten, durch den faktischen Herrschaftswechsel des Kontrollaktionärs Schäden zu erleiden.

Im ÜbG 1998, das den englischen City Code on Takeovers and Mergers als Vorbild hatte, wurden in § 3 die wesentlichen Grundsätze und Ziele des Gesetzes angeführt: Gleichbehandlung aller Beteiligungspapierinhaber der Zielgesellschaft, ausreichend Zeit für die Aktionäre für eine informierte Entscheidung, Vorstand und Aufsichtsrat müssen nicht nur im Interesse aller Aktionäre, sondern auch im Interesse der Arbeitnehmer, Gläubiger und im öffentlichen Interesse handeln, Marktverzerr...

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