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Die Einstufung des Erwerbes eigener Aktien als Einlagenrückzahlung versus Anschaffung eines Wirtschaftsgutes
Darstellung im UGB mit IFRS-Exkurs
Ein Aktienrückkauf kann entweder als Einlagenrückzahlung oder als Anschaffungsvorgang eines Wirtschaftsgutes angesehen werden. Von der Beantwortung dieser Frage ist auch die bilanzielle Darstellung eigener Aktien abhängig. Im ersten Fall hätte eine Absetzung vom Eigenkapital stattzufinden, im zweiten Fall ein Aktivansatz eigener Aktien mit der Problemstellung der Folgebewertung. Im Rahmen einer Analyse ist der umfangreiche Katalog möglicher zulässiger Gründe für einen Aktienrückerwerb nach § 65 AktG zu untersuchen. Dieser umfangreiche und kontroversiell bewertete Fragenkomplex soll in der Folge unternehmensrechtlich mit einem IFRS-Exkurs beleuchtet werden. Die Darstellung der Regelungen des deutschen BilMoG ermöglicht einen Ausblick auf die vielleicht auch in Österreich zukünftig gültige ähnliche Rechtslage.
I. Einleitung
Die Frage der Einordnung des Rückkaufes eigener Aktien (Anteile) – sei es als Eigenkapitalrückzahlung oder als Kapitalherabsetzung – wird in der (steuerlichen) Literatur differenziert betrachtet.
Ein (gesellschaftsrechtliches) Naheverhältnis des Erwerbes eigener Aktien zum Verbot der Einlagenrückgewähr wurde vom Gesetzgeber wahrgenommen und eine gesetzliche Ausnahme für den E...