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Vereinfachte Anmeldungen im Firmenbuchverfahren
Seit November 2009 ist eine elektronische Übermittlung vereinfachter Anmeldungen (gem § 11 FBG handelt es sich dabei um Anmeldungen, die die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift, den Geschäftszweig, den Vorsitzenden, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Gesellschafter einer GmbH, deren Stammeinlagen oder die darauf geleisteten Einzahlungen betreffen und nicht der beglaubigten Form bedürfen) im Firmenbuchverfahren möglich.
Das entsprechende Formular, mit dem die vereinfachten Anmeldungen im Firmenbuch eingebracht werden können, ist online abrufbar unter: http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/2c948485246bff6f0124a4b5357440c0.de.html