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Prozyklizitätsnovelle – Änderung des BWG und WAG
Unter Ausnützung nationaler Spielräume sollen durch die Änderung des BWG und des WAG gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die zur Begrenzung prozyklischer Wirkungen im Bankwesen dienen sollen. Folgende Maßnahmen sind geplant: die Anpassung der Auszahlungsbestimmungen von Zinsen auf Ergänzungskapital entsprechend ausländischen Beispielen; die Möglichkeit der Anrechnung von in Pension genommenen Wertpapieren als flüssige Mittel zweiten Grades zur Stärkung der Liquidität von Kreditinstituten; die Einziehung nicht nur des gesamten Partizipationskapitals, sondern auch des Partizipationskapitals einzelner bereits bei der Emission unterschiedener Tranchen sowie die Einziehung auch bei Ersatzbeschaffung. Die Eigenmitteluntergrenzen werden vorläufig beibehalten, um das durch die europarechtlichen Vorgaben (Basel II) gebotene Eigenmittelniveau von Kreditinstituten zu erhalten.
Der Gesetzesentwurf wurde am in Begutachtung versandt, die Begutachtungsfrist endete mit .
Die geplante Novelle ist online abrufbar unter: https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/RechtlicheGrundlage_753/Prozyklizittsnovelle/_start.htm