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GesRZ 5, Oktober 2009, Seite 309

OhneTitel

GmbH: Wirtschaftliches Eigentum an Geschäftsanteilen.

§ 24 Abs 1 lit d BAO

Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Die Beschwerde wendet sich gegen die Feststellung der belangten Behörde, V. habe die Beschwerdeführerin wirtschaftlich dominiert und begehrt „vorab die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin mit der Person [V.] nicht gleichzusetzen ist.

Diesem Vorbringen ist – abgesehen davon, dass der VwGH zu derartigen Feststellungen nicht berufen ist – zu entgegnen, dass die belangte Behörde V. lediglich als faktischen Machthaber der Beschwerdeführerin und – was für das Vorliegen verdeckter Ausschüttungen an ihn wesentlich ist – als wirtschaftlichen Eigentümer der im zivilrechtlichen Eigentum des M. stehenden Gesellschaftsanteile betrachtet hat. Dass die belangte Behörde damit einer Fehlbeurteilung unterlegen wäre, zeigt die Beschwerdeführerin nicht auf.

Wirtschaftlicher Eigentümer ist zwar idR der zivilrechtliche Eigentümer. Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum fallen aber auseinander, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die positiven Befugnisse, die Ausdruck des zivilrechtlichen Eigentums sind (Geb...

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