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Abfertigung im Unterhaltsrecht
iFamZ 2021/25
Der Überbrückungscharakter einer Abfertigung tritt in den Hintergrund, wenn mit einer neuerlichen Beschäftigung des Unterhaltspflichtigen nicht mehr gerechnet werden kann, sodass die Abfertigung auf die statistische Lebenserwartung aufzuteilen ist.
(…) Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Beklagte zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags. (…) Die Klägerin begehrt zusätzlich zum bestehenden Unterhaltsbetrag einen weiteren Unterhaltsbetrag (…) für den Zeitraum bis sowie ab (…). Die Verhältnisse seit dem Vergleichsabschluss im Jahr 2005 hätten sich insofern geändert, als der Beklagte nunmehr eine Alterspension (…) beziehe und eine Abfertigung iHv 30.000 € erhalten habe. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten, für Dezember 2018 einen zusätzlichen Unterhaltsbetrag von 84,60 € und ab einen zusätzlichen Unterhaltsbetrag von 92,39 € monatlich (…) zu zahlen (…). Die Abfertigung sei im vorliegenden Fall nicht auf so viele Monate aufzuteilen, als sie Monatsgehältern entspreche, sondern auf so viele Monate, als dies der statistischen Lebenserwartung des Unterhaltspflichtigen entspreche. (…) Das Berufungsgericht gab einer gegen dies...