zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 1, Februar 2021, Seite 46

Abfertigung im Unterhaltsrecht

iFamZ 2021/25

§ 94 ABGB; § 66 EheG

Der Überbrückungscharakter einer Abfertigung tritt in den Hintergrund, wenn mit einer neuerlichen Beschäftigung des Unterhaltspflichtigen nicht mehr gerechnet werden kann, sodass die Abfertigung auf die statistische Lebenserwartung aufzuteilen ist.

(…) Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Beklagte zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags. (…) Die Klägerin begehrt zusätzlich zum bestehenden Unterhaltsbetrag einen weiteren Unterhaltsbetrag (…) für den Zeitraum bis sowie ab (…). Die Verhältnisse seit dem Vergleichsabschluss im Jahr 2005 hätten sich insofern geändert, als der Beklagte nunmehr eine Alterspension (…) beziehe und eine Abfertigung iHv 30.000 € erhalten habe. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten, für Dezember 2018 einen zusätzlichen Unterhaltsbetrag von 84,60 € und ab einen zusätzlichen Unterhaltsbetrag von 92,39 € monatlich (…) zu zahlen (…). Die Abfertigung sei im vorliegenden Fall nicht auf so viele Monate aufzuteilen, als sie Monatsgehältern entspreche, sondern auf so viele Monate, als dies der statistischen Lebenserwartung des Unterhaltspflichtigen entspreche. (…) Das Berufungsgericht gab einer gegen dies...

Daten werden geladen...