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GesRZ 5, Oktober 2009, Seite 251

Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2009

Maßgebliches Ziel des IRÄG 2009 ist es, vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu unterstützen und deren Sanierung zu erleichtern. Dies erklärten die Bundesministerin für Justiz Claudia Bandion-Ortner und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in einer Pressekonferenz am .

Als Kernpunkt des IRÄG 2009 lässt sich das neu geschaffene Rechtsinstitut des Sanierungsplans ausmachen. Das bisher etablierte Ausgleichsverfahren soll abgeschafft werden, während das Instrument des Zwangsausgleichs beibehaltenS. 252 und künftig als Sanierungsplan bezeichnet werden soll. Zur Annahme des Sanierungsplans soll es künftig ausreichen, dass – neben der weiterhin notwendigen Kopfmehrheit – die zustimmenden Konkursgläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen auf sich vereinen. Es soll also zu einem Absinken der Kapitalquote von 75 auf 50 % kommen. Weiters soll es sofort nach gänzlicher Erfüllung des Sanierungsplans zu einer Löschung aus der Insolvenzdatei kommen. Um Schuldner zu einer früheren Antragsstellung zu motivieren, wird anstelle der Unterteilung in Konkurs- und Ausgleichsverfahren ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen, das...

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