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GesRZ 4, August 2009, Seite 242

OhneTitel

GmbH: Auch der sog Notgeschäftsführer zählt zum Kreis der Vertreter gem § 80 BAO; keine Pflichtverletzung bei Unterlassung einer vorzugsweisen Beanspruchung von Umsatzsteuer bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft.

§§ 9, 80 ff BAO

§ 49 Abs 1 KO

§ 216 Abs 1 und 2 EO

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.

Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss des LG R. vom gem § 15a GmbHG zum Geschäftsführer der Primärschuldnerin bestellt, nachdem diese mit Beschluss des LG R. vom infolge rechtskräftiger Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens gem § 39 FBG aufgelöst wurde.

Mit Haftungsbescheid vom machte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer die Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin geltend, weil dieser die iZm der Versteigerung eines Superädifikates der Primärschuldnerin angefallene Umsatzsteuer von 4.333,33 Euro dem Finanzamt gemeldet, es jedoch verabsäumt habe, dafür zu sorgen, „dass bei der Verteilung die Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichtet wird “.

S. 243Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Gem § 9 Abs 1 BAO haften die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichti...

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