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Wenn uns der VfGH im Dunkeln tappen lässt …
Eine Analyse zu
Mit seinem teilweise aufhebenden Erkenntnis vom , G 139/2019, ebnet der VfGH den Weg zur Legalisierung der Beihilfe zum Suizid. Dieser Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung des VfGH auseinander. Die Kritik gilt an dieser Stelle jedoch nicht der inhaltlichen Entscheidung an sich, sondern dem Umstand, dass der VfGH auf 90 Seiten praktisch keine Aussage darüber trifft, welche Voraussetzungen an eine verfassungskonforme Regelung des assistierten Suizids zu knüpfen sind. Ein anschließender Rechtsvergleich soll dennoch Möglichkeiten eines in Österreich gangbaren Wegs aufzeigen.
I. Sachverhalt
Mit Erkenntnis vom hob der VfGH § 78 StGB teilweise auf. Das ausnahmslose Verbot jeder Art der Hilfeleistung zur Selbsttötung verstößt gegen das aus der Bundesverfassung ableitbare Recht auf Selbstbestimmung. Seine Entscheidung erklärt der Gerichtshof damit, dass das durch Art 2 StGG und Art 7 Abs 1 B-VG gewährte Recht auf freie Selbstbestimmung sowohl die Gestaltung des Lebens als auch die Entscheidung über ein menschenwürdiges Sterben beinhalte (Rz 65). Dieses Recht erfasse „auch das Recht des Suizidwilligen auf Inanspruchnahme der Hilfe eines (dazu bereiten) Dritten“ (Rz 74).
Problematisch an der Entscheidung ist ua, dass...