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Deutschland: Außenwirtschaftsgesetz
Am ist die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann nun den Erwerb deutscher Unternehmen durch Investoren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union prüfen, wenn diese mindestens 25 % der Stimmrechtsanteile erwerben möchten und dies die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet. Das geschaffene Verfahren soll schlank und unbürokratisch sein: So sind keine Meldepflichten oder Genehmigungserfordernisse vorgesehen.