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Deutschland: Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorStAG)
Die Bundesregierung hat am Formulierungshilfen zur gesetzlichen Regelung von Managergehältern beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken. Zugleich soll die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung gestärkt und konkretisiert werden sowie die Transparenz gegenüber den Aktionären und der Öffentlichkeit soll verbessert werden. Am soll der Rechtsausschuss dieS. 125 letzten Hürden nehmen und das dAktG sowie das dHGB anpassen, die inhaltlichen Punkte stehen aber jetzt schon fest. Das Gesetz sieht ua vor, dass der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dafür sorgen muss, dass Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt werden. Aktienoptionen sollen nicht schon nach zwei, sondern erst nach vier Jahren eingelöst werden. Die Herabsetzung von Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat soll erleichtert werden und die Offenlegung der Vergütung wird weiter konkretisiert.
Die Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Angemess...